Hl. Josef

Von dem 8. Dezember 2020 bis zum 8. Dezember 2021 gebe es so für alle Gläubigen die Gelegenheit, „sich mit Gebeten und guten Taten zu engagieren“ um mit der Hilfe des heiligen Josefs, „Trost und Linderung von den schweren Plagen der Menschheit und Gesellschaft zu erhalten, die aktuell die Welt peinigen“, heißt es in dem Dekret von der Heiligen Stuhl.  

Angesicht des aktuellen Gesundheitsnotstands – damit ist die Coronaviruspandemie gemeint – wird ein vollständiger Ablass zudem besonders ausgeweitet auf alle älteren und kranken Menschen, so wie auf all jene, „die aus legitimen Gründen ihr Haus nicht verlassen können“ und sich mit „von jeglicher Sünde distanziertem Geist“ und in der Absicht, die Grundbedingung der Beichte, Kommunion und Gebete gemäß den Intentionen des Papstes, nachzuholen, sobald es ihnen daheim, oder wo auch immer sie sich befinden, möglich ist. Zudem sollten sie ein Bittgebet zu Ehren des heiligen Josefs sprechen und für alle Kranken beten. 

 

Gemäß dem Wunsch von Papst Franziskus können alle anderen Gläubigen im „Jahr des heiligen Josef“, laut dem Dekret, einen vollständigen Ablass erhalten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

Empfang der Sakramente der Beichte und Kommunion sowie Gebete gemäß den Anliegen des Papstes, sowie die zusätzliche Teilnahme am Josefsjahr gemäß der folgenden Modalitäten:

1. mindestens 30 Minuten Gebet und Meditation des Vater Unsers, oder Teilnahme an mindestens einem Einkehrtag mit einer Meditation über den heiligen Josef,

2. Vollbringen von Taten der Barmherzigkeit,

3. Rosenkranzgebet in den Familien und von Verlobten,

4. Tägliches Anvertrauen des eigenen Handelns an den Schutz des heiligen Josefs und Gebete um Fürsprache, damit all jene, die Arbeit suchen, einen Job finden mögen und dafür, dass die Arbeit aller Menschen würdevoller sein möge.

5. Rezitieren der Litanei vom heiligen Josef (für die lateinische Tradition) oder des Akathistos zum heiligen Josef, ganz oder auszugsweise (für die byzantinische Tradition) oder weiterer Josefsgebete entsprechend anderer liturgischer Traditionen, für die verfolgte Kirche ad intra und ad extra sowie für Linderung des Leids aller verfolgten Christen.

Darüber hinaus können auch alle Gläubigen einen vollständigen Ablass erhalten, die anerkannte Josefsgebete sprechen und ihn um Barmherzigkeit bitten – etwa mittels des Bittgebets zum heiligen Josef „Zu dir, o heiliger Josef, fliehen wir in unserer Not.“ Dies gilt besonders, wenn diese Gebete am Josefstag (19. März) und am 1. Mai, dem Fest der Heiligen Familie, gesprochen werden. Sowie gemäß der byzantinischen Tradition am Sonntag des heiligen Josefs und gemäß der lateinischen Tradition am 19. jedes Monats sowie jeden Mittwoch – dem Wochentag, der der Erinnerung des Heiligen gewidmet ist.